MTBO:
> Nullzeit: 10:30 Uhr
> Einzelstart mit 1 Minute Startabstand (Reihenfolge siehe Startliste)
> Eine Minute vor dem Zeitstart wird die Karte durch das Starpersonal übergeben.
> Am Postenstandort gibt es einen Postenständer mit einer Kontrollzange (Siehe Anleitung im Wettkampfzentrum). Der Abdruck ist in die auf der Startkarte vorgegebenen Felder zu drücken (1. Posten - 1. Feld).
> Bei der Altersklasse U 9 gibt es Unterstützung am Posten und auf dem Weg dahin.
> Start und Ziel sind auf der Karte durch das Lila-Dreieck mit Kreis markiert.
> Die Postenstandorte sind auf der Karte durch den Lila-Kreis mit Punkt markiert.
> Ergebnis des MTBO legt den Startblock im MTB fest.
Streckenlängen:
| Altersklasse |
Postenanzahl |
Fahrstrecke |
Erster Posten |
| U 9 |
1 |
0,7 km |
Posten 1 |
| U 11 |
2 |
2,5 km |
Posten 1 |
| U 13 |
4 |
3,3 km |
Posten 5 |
| U 15 |
5 |
4,3 km |
Posten 5 |
Karte:
> Maßstab 1:7 500, Äquidistanz 5m
> Legende ist den Startunterlagen beigefügt.
MTB:
> Erster Start U 9: ca. 12:30 Uhr, Die anderen Starts erfolgen im Anschluss des vorhergehenden Rennens.
> Die erste Runde wird von einem Führungsfahrer angeführt.
> Blockstart zu je 5 Fahrern, Start der anderen Blöcke zeitgleich, jedoch dahinter.
> Reihenfolge des Zieleinlaufes bildet das Endergebnis.
> Streckenlängen können je nach Wetterbedingungen korrigiert werden. Entscheidend ist die Fahrzeit.
Streckenlängen:
| Altersklasse |
ca. Fahrzeit |
|
|
| U 9 |
10 min |
|
|
| U 11 |
15 min |
|
|
| U 13 |
20 min |
|
|
| U 15 |
30 min |
|
|
Allgemeines:
> Den Weisungen des Wettkampfausschusses ist Folge zu leisten!
> Für das Warmfahren ist der Bereich zwischen Parkplatz und Wettkampfzentrum (WKZ) zu nutzen. Es darauf zu achten, dass auf dem Weg vom WKZ zum Start und im Zielbereich kein aktiver Fahrer behindert wird.
> Im Wettkampf gilt die StVO! Dies gilt besonders im Bereich der öffentlichen Straßen!
> Auf Fußgänger, Radfahrer und Reiter ist Rücksicht zu nehmen!
> Im Bereich des WKZ ist mit erhöhtem Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu rechten.
> Den Bestimmungen des Forstamtes ist unbedingt Folge zu leisten:
1. generelles Rauchverbot im oder in der unmittelbaren Nähe des Waldes
2. ausschließliche Benutzung des Wegenetzes
3. Verbot des Betretens forstwirtschaftlicher Einrichtungen
> Für ausreichenden Versicherungsschutz und Haftung bei entstehenden Schäden gegenüber Verbänden, Organisationen und Ämtern des Freistaates Sachsen zeichnet sich jeder Sportler/ Verein selbst verantwortlich.
> Alle Sportler haben sich auch bei Aufgabe des Wettkampfes am Ziel zu melden!
> Siegerehrung findet im Anschluss des MTB-Rennens statt.
Weitere Informationen laut Ausschreibung!
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